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Informationen Luftfahrtrecht:
Luftfahrtrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das sich mit Gesetzen, Verordnungen
und anderen rechtlichen Fragen der Luftfahrt beschäftigt. Geht es um die
Belange eines Staates, z.B. Lufthoheit, gilt zunächst nationales Recht.
Der Luftverkehr zwischen Staaten wird im Übrigen weitgehend auf der Basis
bilateraler Luftverkehrsabkommen geregelt. In diesen Abkommen räumen sich die
Vertragsstaaten gegenseitig bestimmte und genau beschriebene Verkehrsrechte ein,
die den von ihnen jeweils designierten Luftfahrtunternehmen zur wirtschaftlichen
Nutzung überlassen werden.
Informationen Frachtvertrag:
In Deutschland ist ein Frachtvertrag ein Vertragstyp des Handelsrechts.
Rechtssystematisch gehört er zum Transportrecht. Durch den Frachtvertrag
verpflichtet sich der Frachtführer, ein ihm vom Absender, Spediteur oder einem
vorangehenden Frachtführer übergebenes Frachtgut gegen Entgelt (Fracht) zu dem
vom Absender bestimmten Empfänger zu befördern. Die Rechtsbeziehung zwischen
Absender und Frachtführer ist im Handelsgesetzbuch eingehend geregelt.
Der Frachtvertrag ist vom Speditionsvertrag zu unterscheiden. Der Frachtführer
ist zur Beförderung des Frachtguts verpflichtet; der Spediteur nur zur
Besorgung des Transports. Die Besorgung besteht in der Regel darin, dass der vom
Versender mit einem Speditionsauftrag beauftragte Spediteur seinerseits einen
oder mehrere aufeinander folgende Frachtführer mit dem eigentlichen
Frachtvertrag zum Transport der Fracht beauftragt.
Informationen Seerecht:
Das Seerecht ist eine der ältesten Regelungsmaterien des Völkerrechts. Es
erstreckt sich nicht auf Binnengewässer, Flüsse oder Seen im Inland. Das
moderne Seerecht wird vor allem durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten
Nationen bestimmt.
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